Neues Recht auf Unterrichtung bei Veranstaltungen nach dem Versammlungsrecht
Mit dem Amtsblatt 1/10. Januar 2012 werden einige Änderungen der BA-Satzung gültig. Ab sofort hat der BA das Recht auf Unterrichtung bei Veranstaltungen nach dem Versammlungsgesetz.
Das bedeutet für uns vor allem, dass wir nicht mehr auf zufällig an uns herangetragene Informationen angewiesen sind wenn es um Veranstaltungen nach dem Versammlungsgesetz geht, sondern entsprechend informiert werden müssen.
Wir alle können uns nur zu genau an das Frühjahr 2010 erinnern, in dem Rechtextreme Kameradschaften durch unseren Stadtbezirk marschieren wollten. Kurz vor knapp und nur zufällig hatte der BA davon erfahren. Nur mit größter Anstrengung und bemerkenswertem Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger konnte innerhalb kürzester Zeit das Kulturfest „München ist bunt!“ als Kontrapunkt organisiert werden.
Ähnliches passierte auch in anderem Stadtteilen,umso erfreulicher, dass die Landeshauptstadt München nun seine BA-Satzung ändert und die Stadtbezirke über solche geplanten Umtriebe informiert.